{"id":1614,"date":"2024-09-08T13:24:29","date_gmt":"2024-09-08T13:24:29","guid":{"rendered":"https:\/\/tiptop.tours\/?page_id=1614"},"modified":"2026-04-11T12:19:40","modified_gmt":"2026-04-11T12:19:40","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/tiptop.tours\/en\/agbs\/","title":{"rendered":"Terms &amp; Conditions"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"1614\" class=\"elementor elementor-1614\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-46b443b e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"46b443b\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-0c5001f e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"0c5001f\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-b1b6773 e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"b1b6773\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-fad3c52 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"fad3c52\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\"><a href=\"#onlineshop\">AGBs f\u00fcr unseren Onlineshop<\/a><\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-f08d8b4 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"f08d8b4\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\"><a href=\"#Veranstalter\">AGBs f\u00fcr Tip Top Tours als Reiseveranstalter<\/a><\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-069ac29 e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"069ac29\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7cefcc6 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"7cefcc6\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-b8f9388 e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"b8f9388\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" id=\"onlineshop\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-c12802f elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"c12802f\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\"><a href=\"#onlineshop\">AGBs f\u00fcr unseren Onlineshop<\/a><\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-21b6f42 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"21b6f42\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>\u00a0<\/p><p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Firma Tip Top Tours OG<\/p><p style=\"font-weight: bold; padding-bottom: 10px;\">\u00a71 Geltung gegen\u00fcber Unternehmern und Begriffsdefinitionen<\/p><p>(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftbedingungen gelten f\u00fcr alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher<br \/>in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung g\u00fcltigen Fassung.<\/p><p>Verbraucher ist jede nat\u00fcrliche Person, die ein Rechtsgesch\u00e4ft zu Zwecken abschlie\u00dft, die \u00fcberwiegend weder<br \/>ihrer gewerblichen noch ihrer selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit zugerechnet werden k\u00f6nnen (\u00a7 13 BGB).<\/p><p>\u00a0<\/p><p style=\"font-weight: bold; padding-bottom: 10px;\">\u00a72 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes<\/p><p>(1) Die folgenden Regelungen \u00fcber den Vertragsabschluss gelten f\u00fcr Bestellungen \u00fcber unseren Internetshop https:\/\/www.tiptop.tours .<\/p><p><b>(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit<\/b><\/p><div style=\"font-weight: bold; margin-left: 20px;\"><br \/>Tip Top Tours OG<br \/>Buchebner Peter &amp; Duschek Christoph<br \/>Bachweg 26<br \/>D-6091 G\u00f6tzens<br \/>Registernummer ATU81179145<br \/>Registergericht Landesgericht Innsbruck<\/div><p>zustande.<br \/><br \/><br \/>(3) Die Pr\u00e4sentation der Waren in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar,<br \/>sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gew\u00fcnschten Ware gibt der Verbraucher ein f\u00fcr<br \/>ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.<br \/>(4) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen:<br \/>Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchl\u00e4uft.<\/p><p>Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:<\/p><div class=\"ml20\"><p>1) Auswahl der gew\u00fcnschten Ware<\/p><p>2) Best\u00e4tigen durch Anklicken der Buttons \u201eBestellen\u201c<\/p><p>3) Pr\u00fcfung der Angaben im Warenkorb<\/p><p>4) Bet\u00e4tigung des Buttons \u201ezur Kasse\u201c<\/p><p>5) Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anmelderangaben (E-Mail-Adresse und Passwort).<\/p><p>6) Nochmalige Pr\u00fcfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.<\/p><p>7) Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons \u201ekostenpflichtig bestellen\u201c bzw. \u201ekaufen\u201c<\/p><\/div><p>Der Verbraucher kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Bet\u00e4tigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen \u201eZur\u00fcck\u201c-Taste nach<br \/>Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schlie\u00dfen des<br \/>Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen.<br \/>Wir best\u00e4tigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail (\u201eAuftragsbest\u00e4tigung\u201c). Mit dieser nehmen wir Ihr Angebot an.<\/p><p>(5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen \u00fcber unseren Internetshop : Wir senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per<br \/>E-Mail zu. Die AGB k\u00f6nnen Sie jederzeit auch unter https:\/\/tiptop.tours\/agbs\/ einsehen.<\/p><p>Ihre Bestelldaten sind aus Sicherheitsgr\u00fcnden nicht mehr \u00fcber das Internet zug\u00e4nglich.<\/p><p>\u00a0<\/p><p style=\"font-weight: bold; padding-bottom: 10px;\">\u00a73 Preise, Versandkosten, Zahlung, F\u00e4lligkeit<\/p><p>(1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.<\/p><p>(2) Der Verbraucher hat die M\u00f6glichkeit der Zahlung per<br \/>Vorkasse, Bankeinzug, Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express).<\/p><p>(3) Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gew\u00e4hlt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverz\u00fcglich nach Vertragsschluss zu zahlen.<\/p><p>\u00a0<\/p><p style=\"font-weight: bold; padding-bottom: 10px;\">\u00a74 Lieferung<\/p><p>(1) Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig.<br \/>Die Lieferung erfolgt hier sp\u00e4testen innerhalb von 5 Werktagen.<br \/>Dabei beginnt die Frist f\u00fcr die Lieferung im Falle der Zahlung per Vorkasse am Tag nach<br \/>Zahlungsauftrag an die mit der \u00dcberweisung beauftragte Bank und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen.<br \/>F\u00e4llt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am n\u00e4chsten Werktag.<\/p><p>(2) Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der<br \/>verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der \u00dcbergabe der Sache an den K\u00e4ufer auf diesen \u00fcber.<\/p><p>\u00a0<\/p><p style=\"font-weight: bold; padding-bottom: 10px;\">\u00a75 Eigentumsvorbehalt<\/p><p>Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Kaufpreises vor.<\/p><p>\u00a0<\/p><p>\u00a0<\/p><p>****************************************************************************************************<\/p><p style=\"font-weight: bold; padding-bottom: 10px;\">\u00a76 Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher:<\/p><p><b><br \/>Widerrufsrecht f\u00fcr Verbraucher<\/b><\/p><p>Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Ma\u00dfgabe zu, wobei Verbraucher jede nat\u00fcrliche Person ist, die ein Rechtsgesch\u00e4ft zu Zwecken abschlie\u00dft,<br \/>die \u00fcberwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit zugerechnet werden k\u00f6nnen:<\/p><p style=\"font-weight: bold; padding-bottom: 1px; text-align: center;\">Widerrufsbelehrung<\/p><p><b>Widerrufsrecht<\/b><\/p><p>Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gr\u00fcnden diesen Vertrag zu widerrufen.<\/p><p>Die Widerrufsfrist betr\u00e4gt vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter,<br \/>der nicht der Bef\u00f6rderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.<\/p><p>Um Ihr Widerrufsrecht auszu\u00fcben, m\u00fcssen Sie uns<\/p><div style=\"margin-left: 20px; margin-top: 5px; margin-bottom: 5px;\">Tip Top Tours OG<br \/>Buchebner Peter &amp; Duschek Christoph<br \/>Bachweg 26<br \/>D-6091 G\u00f6tzens<br \/>E-Mail office@tiptop.tours<\/div><p>mittels einer eindeutigen Erkl\u00e4rung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) \u00fcber Ihren Entschluss,<br \/>diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie k\u00f6nnen daf\u00fcr das beigef\u00fcgte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.<\/p><p><b>Widerrufsfolgen<\/b><\/p><p>Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschlie\u00dflich der<br \/>Lieferkosten (mit Ausnahme der zus\u00e4tzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als<br \/>die von uns angebotene, g\u00fcnstigste Standardlieferung gew\u00e4hlt haben), unverz\u00fcglich und sp\u00e4testens binnen vierzehn Tagen<br \/>ab dem Tag zur\u00fcckzuzahlen, an dem die Mitteilung \u00fcber Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.<br \/>F\u00fcr diese R\u00fcckzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der urspr\u00fcnglichen Transaktion eingesetzt haben,<br \/>es sei denn, mit Ihnen wurde ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser R\u00fcckzahlung Entgelte berechnet.<\/p><p>Wir k\u00f6nnen die R\u00fcckzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zur\u00fcckerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben,<br \/>dass Sie die Waren zur\u00fcckgesandt haben, je nachdem, welches der fr\u00fchere Zeitpunkt ist.<\/p><p>Sie haben die Waren unverz\u00fcglich und in jedem Fall sp\u00e4testens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns \u00fcber den<br \/>Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zur\u00fcckzusenden oder zu \u00fcbergeben. Die Frist ist gewahrt,<br \/>wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.<\/p><p>Sie tragen die unmittelbaren Kosten der R\u00fccksendung der Waren.<\/p><p><b>Ende der Widerrufsbelehrung<\/b><\/p><p>****************************************************************************************************<\/p><p>\u00a0<\/p><p style=\"font-weight: bold; padding-bottom: 10px;\">\u00a77 Widerrufsformular<\/p><p style=\"text-align: center; font-weight: bold;\">Muster-Widerrufsformular<\/p><p>(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann f\u00fcllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zur\u00fcck.)<\/p><div style=\"border: 1px solid #000000; padding: 10px;\">An :<br \/>Tip Top Tours OG<br \/>Buchebner Peter &amp; Duschek Christoph<br \/>Bachweg 26<br \/>D-6091 G\u00f6tzens<br \/>E-Mail office@tiptop.tours<p>Hiermit widerrufe(n) ich\/wir (*) den von mir\/uns (*) abgeschlossenen Vertrag \u00fcber den Kauf der folgenden Waren (*)\/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)<\/p><p>_____________________________________________________<\/p><p>Bestellt am (*)\/erhalten am (*)<\/p><p>__________________<\/p><p>Name des\/der Verbraucher(s)<\/p><p>_____________________________________________________<\/p><p>Anschrift des\/der Verbraucher(s)<\/p><p>_____________________________________________________<\/p><p>Unterschrift des\/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)<\/p><p>__________________<\/p><p>Datum<\/p><p>__________________<\/p><\/div><p>(*) Unzutreffendes streichen.<\/p><p style=\"font-weight: bold; padding-bottom: 10px;\">\u00a78 Gew\u00e4hrleistung<\/p><p>Es gelten die gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsregelungen.<\/p><p>\u00a0<\/p><p style=\"font-weight: bold; padding-bottom: 10px;\">\u00a79 Vertragssprache<\/p><p>Als Vertragssprache steht ausschlie\u00dflich Deutsch zur Verf\u00fcgung.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-09d6289 e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"09d6289\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" id=\"Veranstalter\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-83e79bb elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"83e79bb\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\"><a href=\"#Veranstalter\">AGBs f\u00fcr Tip Top Tours als Reiseveranstalter<\/a><\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-86d0712 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"86d0712\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>\u00a0<\/p><p>1. Geltungsbereich und Definitionen<\/p><p>1.1. Ein Reiseveranstalter ist ein Unternehmer, der entweder direkt oder \u00fcber einen anderen<br \/>Unternehmer oder gemeinsam mit einem anderen Unternehmer Pauschalreisen (iSd \u00a7 2<br \/>Abs 2 PRG) zusammenstellt und vertraglich zusagt oder anbietet (vgl \u00a7 2 Abs 7 PRG). Der<br \/>Reiseveranstalter erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen,<br \/>insbesondere dem Pauschalreisegesetz (PRG), sowie der Pauschalreiseverordnung (PRV)<br \/>mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.<br \/>Ein Unternehmer ist jede nat\u00fcrliche oder juristische Person, der Unternehmereigenschaft<br \/>nach \u00a7 1 KSchG zukommt (vgl \u00a7 2 Abs 9 PRG).<br \/>Im nachfolgenden meint Reiseveranstalter das Unternehmen Tip Top Tours OG.<\/p><p>1.2. Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn sie \u2013 bevor der<br \/>Reisende durch eine Vertragserkl\u00e4rung an einen Vertrag gebunden ist \u2013 \u00fcbermittelt wurden<br \/>oder der Reisende deren Inhalt einsehen konnte. Sie erg\u00e4nzen den mit dem Reisenden<br \/>abgeschlossenen Pauschalreisevertrag. Bucht der Reisende f\u00fcr Dritte (Mitreisende),<br \/>best\u00e4tigt er damit, dass er von diesen Dritten bevollm\u00e4chtigt wurde, ein Anbot f\u00fcr sie<br \/>einzuholen, die allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr sie zu vereinbaren sowie einen<br \/>Pauschalreisevertrag f\u00fcr sie abzuschlie\u00dfen. Der Reisende, der f\u00fcr sich oder f\u00fcr Dritte eine<br \/>Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und \u00fcbernimmt analog im Sinne des \u00a7 7 Abs<br \/>2 PRG, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wird, die Verpflichtungen aus dem<br \/>Vertrag mit dem Reiseveranstalter (Zahlungen, R\u00fccktritt vom Vertrag usw).<\/p><p>1.3. Die Homepage des Reiseveranstalters, tiptop.tours, dient als blo\u00dfes Werbemittel. Die<br \/>darin pr\u00e4sentierten Pauschalreisen und sonstigen Leistungen stellen keine Angebote dar<br \/>(vgl 2.2.).<\/p><p>1.4. Falls nicht anders angegeben, sind die von Tip Top Tours organisierten und<br \/>durchgef\u00fchrten Reisen aufgrund ihrer Beschaffenheit und Durchf\u00fchrung nicht f\u00fcr Personen<br \/>mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t geeignet.<\/p><p>1.5. Unvermeidbare und au\u00dfergew\u00f6hnliche bzw. unvorhersehbare Umst\u00e4nde sind<br \/>Vorf\u00e4lle\/Ereignisse\/Gegebenheiten au\u00dferhalb der Sph\u00e4re\/Kontrolle desjenigen, der sich auf<br \/>sie beruft und deren Folgen sich auch dann nicht h\u00e4tten vermeiden lassen, wenn alle<br \/>zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden w\u00e4ren (z.B. Kriegshandlungen,<br \/>schwerwiegende Beeintr\u00e4chtigungen der Sicherheit wie Terrorismus, Ausbr\u00fcche schwerer<br \/>Krankheiten, Naturkatastrophen, Witterungsverh\u00e4ltnisse, die eine sichere Reise verhindern<br \/>etc.) (vgl \u00a7 2 Abs 12 PRG).<\/p><p>1.6. Das Pauschalreisegesetz und die allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten nicht f\u00fcr<br \/>Pauschalreisevertr\u00e4ge, die auf der Grundlage einer allgemeinen Vereinbarung \u00fcber die<br \/>Organisation von Gesch\u00e4ftsreisen (z.B.Rahmenvertrag) zwischen zwei Unternehmern<br \/>geschlossen werden.<\/p><p>2. Aufgaben des Reiseveranstalters<\/p><p>2.1. Ausgehend von den Angaben des Reisenden erstellt der Reiseveranstalter f\u00fcr den<br \/>Reisenden Reisevorschl\u00e4ge. Diese sind unverbindlich, es handelt sich deshalb noch nicht<br \/>um Angebote iSd \u00a7 4 PRG. K\u00f6nnen aufgrund der Angaben des Reisenden keine<br \/>Reisevorschl\u00e4ge erstellt werden (keine Varianten, keine Leistungen etc.) so weist der<br \/>Reiseveranstalter den Reisenden darauf hin.<br \/>Die Reisevorschl\u00e4ge basieren auf den Angaben des Reisenden, weshalb unrichtige<br \/>und\/oder unvollst\u00e4ndige Angaben durch den Reisenden &#8211; mangels Aufkl\u00e4rung durch den<br \/>Reisenden &#8211; Grundlage der Reisevorschl\u00e4ge sein k\u00f6nnen. Bei der Erstellung von<br \/>Reisevorschl\u00e4gen k\u00f6nnen beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit), die H\u00f6he des<br \/>Preises, Fachkompetenzen des Leistungstr\u00e4gers, Rabatte, das Bestpreisprinzip und<br \/>anderes mehr allenfalls als Parameter herangezogen werden.<\/p><p>2.2. Hat der Reisende ein konkretes Interesse an einem der vom Reiseveranstalter ihm<br \/>unterbreiteten Reisevorschl\u00e4ge, dann erstellt der Reiseveranstalter auf Basis des<br \/>Reisevorschlages ein Reiseangebot gem\u00e4\u00df den Vorgaben des \u00a7 4 PRG, soweit diese f\u00fcr die<br \/>Reise von Relevanz sind. Falls auf der Website von Tip Top Tours eine konkrete Anfrage<br \/>gestellt wird, erstellt Tip Top Tours dem Reisenden ein buchbares Angebot basierend auf<br \/>den angegebenen Informationen und informiert den Reisenden dar\u00fcber, welches dieser<br \/>sofort buchen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, erstellt Tip Top Tours ein Reiseangebot.<br \/>Ein vom Reiseveranstalter erstelltes Angebot bindet Tip Top Tours l\u00e4ngstens 24 Stunden.<br \/>\u00c4nderungen der im Reiseangebot enthaltenen vorvertraglichen Informationen aufgrund von<br \/>Preis- oder Leistungs\u00e4nderungen sind m\u00f6glich, sofern sich Tip Top Tours dies im<br \/>Reiseangebot vorbehalten hat, Tip Top Tours den Reisenden vor Abschluss des<br \/>Pauschalreisevertrages klar, verst\u00e4ndlich und deutlich \u00fcber die \u00c4nderungen informiert und<br \/>die \u00c4nderungen im Einvernehmen zwischen dem Reisenden und Tip Top Tours<br \/>vorgenommen werden (vgl. \u00a7 5 Abs 1 PRG).<\/p><p>2.3. Der Reiseveranstalter ber\u00e4t und informiert den Reisenden auf Grundlage der vom<br \/>Reisenden dem Reiseveranstalter mitgeteilten Angaben. Der Reiseveranstalter stellt die<br \/>vom Reisenden angefragte Pauschalreise unter R\u00fccksichtnahme auf die landes\u00fcblichen<br \/>Gegebenheiten des jeweiligen Bestimmungslandes\/Bestimmungsortes sowie unter<br \/>R\u00fccksichtnahme auf die mit der Pauschalreise allenfalls verbundenen Besonderheiten (z.B.<br \/>Expeditionsreisen) nach bestem Wissen dar. Eine Pflicht zur Information \u00fcber allgemein<br \/>bekannte Gegebenheiten (z.B. Topographie, Klima, Flora und Fauna der vom Reisenden<br \/>gew\u00fcnschten Destination etc.) besteht nicht, sofern, je nach Art der Pauschalreise, keine<br \/>Umst\u00e4nde vorliegen, die einer gesonderten Aufkl\u00e4rung bed\u00fcrfen oder sofern nicht die<br \/>Aufkl\u00e4rung \u00fcber Gegebenheiten f\u00fcr die Erbringung und den Ablauf bzw. die Durchf\u00fchrung<br \/>der zu vereinbarenden Leistungen erforderlich ist. Grunds\u00e4tzlich ist zu ber\u00fccksichtigen, dass<br \/>sich der Reisende bewusst f\u00fcr eine andere Umgebung entscheidet und der Standard, die<br \/>Ausstattung, die Speisen (insbesondere Gew\u00fcrze) sowie Hygiene sich an den jeweiligen f\u00fcr<br \/>das Bestimmungsland\/den Bestimmungsort \u00fcblichen regionalen Standards\/Kriterien<br \/>orientieren.<\/p><p>2.4. Der Reiseveranstalter informiert den Reisenden gem\u00e4\u00df \u00a7 4 PRG, bevor dieser durch<br \/>eine Vertragserkl\u00e4rung an einen Pauschalreisevertrag gebunden ist:<\/p><p>2.4.1. \u00dcber das Vorliegen einer Pauschalreise mittels Standardinformationsblatt gem\u00e4\u00df \u00a7 4<br \/>Abs 1 PRG.<br \/>2.4.2. \u00dcber die in \u00a7 4 Abs 1 PRG angef\u00fchrten Informationen, sofern diese f\u00fcr die zu<br \/>vereinbarende Pauschalreise einschl\u00e4gig und f\u00fcr die Durchf\u00fchrung und Leistungserbringung<br \/>erforderlich sind (z.B. sind bei einem reinen Badeurlaub keine Hinweise auf Besichtigungen<br \/>wie bei Studienreisen etc. erforderlich, sofern diese nicht Teil der vereinbarten Leistungen<br \/>sind).<br \/>2.4.4. \u00dcber allgemeine Pass- und Visa-Erfordernisse des Bestimmungslandes einschlie\u00dflich<br \/>der ungef\u00e4hren Fristen f\u00fcr die Erlangung von Visa und f\u00fcr die Abwicklung von<br \/>gesundheitspolizeilichen Formalit\u00e4ten (\u00a7 4 Abs 1 Z 6 PRG), sofern diese Informationen f\u00fcr<br \/>die betreffende Pauschalreise einschl\u00e4gig sind. Auf Nachfrage informiert der<br \/>Reiseveranstalter \u00fcber Devisen- und Zollvorschriften. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen allgemeine<br \/>Informationen zu Pass- und Visa-Erfordernissen, zu gesundheitspolizeilichen Formalit\u00e4ten<br \/>sowie zu Devisen- und Zollvorschriften von Reisenden mit \u00f6sterreichischer<br \/>Staatsb\u00fcrgerschaft durch Auswahl des gew\u00fcnschten Bestimmungslandes unter<br \/>https:\/\/www.bmeia.gv.at\/reise-aufenthalt\/reiseinformation\/laender\/ &#8211; bzw. von EU-B\u00fcrgern<br \/>von ihren jeweiligen Vertretungsbeh\u00f6rden &#8211; eingeholt werden. Als bekannt wird<br \/>vorausgesetzt, dass f\u00fcr Reisen ins Ausland in der Regel ein g\u00fcltiger Reisepass (z.B. nicht<br \/>abgelaufen, nicht als gestohlen oder verloren gemeldet etc.) erforderlich ist, f\u00fcr dessen<br \/>G\u00fcltigkeit der Reisende selbst verantwortlich ist. Der Reisende ist f\u00fcr die Einhaltung der ihm<br \/>mitgeteilten gesundheitspolizeilichen Formalit\u00e4ten selbst verantwortlich. F\u00fcr die Erlangung<br \/>eines notwendigen Visums ist der Reisende, sofern sich nicht der Reiseveranstalter oder<br \/>Reisevermittler bereit erkl\u00e4rt hat, die Besorgung eines solchen zu \u00fcbernehmen, selbst<br \/>verantwortlich.<\/p><p>2.5. Der Reiseveranstalter informiert den Reisenden gem\u00e4\u00df Art 11 VO 2111\/05 \u00fcber die<br \/>Identit\u00e4t der ausf\u00fchrenden Fluggesellschaft, sofern diese bereits bei Vertragsabschluss<br \/>feststeht. Steht bei Vertragsabschluss die ausf\u00fchrende Fluggesellschaft noch nicht fest,<br \/>informiert der Reiseveranstalter den Reisenden \u00fcber jene Fluggesellschaft, die<br \/>voraussichtlich den Flug durchf\u00fchren wird. Sobald die ausf\u00fchrende Fluggesellschaft<br \/>feststeht oder wenn es nach der Buchung zu einem Wechsel der ausf\u00fchrenden<br \/>Fluggesellschaft kommt, wird der Reisende so rasch wie m\u00f6glich informiert.<\/p><p>2.6. Besondere W\u00fcnsche des Reisenden im Sinne von Kundenw\u00fcnschen (z.B. Meerblick),<br \/>sind grunds\u00e4tzlich unverbindlich und l\u00f6sen keine Rechtsanspruch aus, solange diese<br \/>W\u00fcnsche nicht vom Reiseveranstalter im Sinne einer Vorgabe des Reisenden gem\u00e4\u00df \u00a7 6<br \/>Abs 2 Z 1 PRG best\u00e4tigt worden sind. Erfolgt eine Best\u00e4tigung, liegt eine verbindliche<br \/>Leistungszusage vor. Die Aufnahme von Kundenw\u00fcnschen durch den Reiseveranstalter<br \/>stellt lediglich eine Verwendungszusage dar, diese an den konkreten Leistungstr\u00e4ger<br \/>weiterzuleiten bzw. ihre Erf\u00fcllbarkeit abzukl\u00e4ren und ist keine rechtlich verbindliche Zusage,<br \/>solange sie nicht vom Reiseveranstalter best\u00e4tigt wurde.<\/p><p>2.7. Bucht der Reisende nicht direkt beim Reiseveranstalter (z.B. Anfrage per Telefon oder<br \/>Mail, tiptop.tours etc.), sondern \u00fcber einen Reisevermittler gelten f\u00fcr diesen die<br \/>Bestimmungen gem\u00e4\u00df Punkt 2. dieser AGB.<\/p><p>2.8. An den Reisen und Kursen von Tip Top Tours kann jeder teilnehmen, der gesund ist, die<br \/>in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen erf\u00fcllt und entsprechend der<br \/>Ausr\u00fcstungsliste ausger\u00fcstet ist. Die Guides sind berechtigt, zu Beginn der Reise oder des<br \/>Ausbildungskurses einen Teilnehmer, der diese Voraussetzungen erkennbar nicht erf\u00fcllt,<br \/>ganz oder teilweise vom Programm auszuschlie\u00dfen. Soweit Tip Top Tours dadurch<br \/>Aufwendungen erspart werden, werden diese Kosten erstattet.<\/p><p>2.9. Tip Top Tours beh\u00e4lt sich das Recht vor, Reisenden, die nach Meinung von Tip Top<br \/>Tours und\/oder eines ihrer Erf\u00fcllungsgehilfen (z.B. Airline, Hotel etc.) nicht reisef\u00e4hig sind<br \/>oder aufgrund des Reiseverlaufs, der Reisedestination etc. nicht f\u00fcr die Pauschalreise<br \/>geeignet sind oder eine Gefahr f\u00fcr sich oder andere Teilnehmer w\u00e4hrend der Pauschalreise<br \/>darstellen, die Teilnahme an der Pauschalreise aus Sicherheitsgr\u00fcnden zu verweigern.<\/p><p>3. Befugnisse des Reisevermittlers und vor Ort gebuchte Leistungen<\/p><p>3.1. Reisevermittler sind vom Reiseveranstalter nicht erm\u00e4chtigt, abweichende<br \/>Vereinbarungen zu treffen, Ausk\u00fcnfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den<br \/>vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrags ab\u00e4ndern, \u00fcber die vertraglich zugesagten<br \/>Leistungen vom Reiseveranstalter hinausgehen oder im Widerspruch zum Reiseanbot<br \/>stehen. Reisekataloge und Internetausschreibungen, die nicht vom Reiseveranstalter<br \/>herausgegeben wurden, sind f\u00fcr den Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht nicht<br \/>verbindlich, soweit sie nicht durch ausdr\u00fcckliche Vereinbarung zwischen Reiseveranstalter<br \/>und Reisendem zum Gegenstand des Reiseanbots oder zum Inhalt der Leistungspflicht des<br \/>Reiseveranstalters gemacht wurden.<\/p><p>3.2. Bei Dritten vom Reiseveranstalter verschiedenen bzw. dem Reiseveranstalter nicht<br \/>zurechenbaren Leistungstr\u00e4gern gebuchte Leistungen vor Ort sind f\u00fcr den Reiseveranstalter<br \/>und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich und werden diesem nicht zugerechnet, sofern<br \/>diese Leistungen nicht ausdr\u00fccklich vom Reiseveranstalter best\u00e4tigt\/autorisiert wurden (vgl<br \/>auch 20.5.).<\/p><p>4. Aufkl\u00e4rungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden<\/p><p>4.1. Der Reisende hat dem Reiseveranstalter \u2013 gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines<br \/>Reisevermittlers, wenn \u00fcber einen solchen gebucht wurde &#8211; alle f\u00fcr die Pauschalreise<br \/>erforderlichen und relevanten personenbezogenen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangeh\u00f6rigkeit<br \/>etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. geplante Einfuhr\/Mitnahme von<br \/>Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) rechtzeitig, vollst\u00e4ndig und wahrheitsgem\u00e4\u00df<br \/>mitzuteilen. Der Reisende hat den Reiseveranstalter \u00fcber alle in seiner Person oder der von<br \/>Mitreisenden gelegenen Umst\u00e4nde (z.B. Allergien, Nahrungsmittelunvertr\u00e4glichkeit, keine<br \/>Reiseerfahrung etc.) und \u00fcber seine bzw. die besonderen Bed\u00fcrfnisse seiner Mitreisenden,<br \/>insbesondere \u00fcber eine vorliegende eingeschr\u00e4nkte Mobilit\u00e4t bzw. den Gesundheitszustand<br \/>und sonstige Einschr\u00e4nkungen, welche f\u00fcr die Erstellung von Reiseangeboten bzw. f\u00fcr die<br \/>Aus- bzw. Durchf\u00fchrung einer Pauschalreise mit den zu vereinbarenden Leistungen von<br \/>Relevanz sein k\u00f6nnen (z.B. bei Wanderreisen etc.), wenn erforderlich unter Beibringung<br \/>eines vollst\u00e4ndigen qualifizierten Nachweises (z.B. \u00e4rztliches Attest), in Kenntnis zu setzen.<\/p><p>4.2. Dem Reisenden wird empfohlen \u2013 da die Reisen f\u00fcr Personen mit eingeschr\u00e4nkter<br \/>Mobilit\u00e4t nicht geeignet sind \u2013 , bei Vorliegen einer eingeschr\u00e4nkten Mobilit\u00e4t oder anderen<br \/>Einschr\u00e4nkungen bzw. besonderen Bed\u00fcrfnissen im Sinne des Punktes 4.1. (z.B.<br \/>Erfordernis spezieller Medikation, regelm\u00e4\u00dfiger medizinischer Behandlungen etc.), die<br \/>geeignet erscheinen, die Reisedurchf\u00fchrung zu beeintr\u00e4chtigen, vor Buchung mit einem Arzt<br \/>abzukl\u00e4ren, ob die notwendige Reisef\u00e4higkeit gegeben ist. F\u00fcr den Fall, dass der Reisende<br \/>nicht in der Lage ist, die Reise aufgrund der Einschr\u00e4nkung durchzuf\u00fchren bzw.<br \/>fortzusetzen, oder im Ablauf (z.B.: Bergtour) beeintr\u00e4chtigt wird, beh\u00e4lt sich Tip Top Tours<br \/>vor, den Reisenden auszuschlie\u00dfen. Allf\u00e4llige Mehrkosten in diesem Zusammenhang tr\u00e4gt<br \/>der Reisende.<\/p><p>4.3. Kommt es erst im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Pauschalreise<br \/>zu einer Einschr\u00e4nkung der Mobilit\u00e4t des Reisenden oder ergeben sich in diesem Zeitraum<br \/>sonstige Einschr\u00e4nkungen im Sinne des 4.1. hat der Reisende dem Reiseveranstalter dies<br \/>unverz\u00fcglich \u2013 wobei die Schriftform aus Beweisgr\u00fcnden empfohlen wird &#8211; mitzuteilen, damit<br \/>dieser entscheiden kann, ob der Reisende weiterhin ohne Gef\u00e4hrdung der eigenen Person<br \/>oder der Mitreisenden an der Pauschalreise teilnehmen kann, oder ob er zum Ausschluss<br \/>des Reisenden und Vertragsr\u00fccktritt berechtigt ist. Kommt der Reisende seiner<br \/>Aufkl\u00e4rungspflicht nicht vollst\u00e4ndig bzw. rechtzeitig nach und erkl\u00e4rt der Reiseveranstalter<br \/>den Vertragsr\u00fccktritt, steht dem Reiseveranstalter ein Anspruch auf Entsch\u00e4digung gem\u00e4\u00df<br \/>den Entsch\u00e4digungspauschalen zu.<\/p><p>4.4. Der Reisende, der f\u00fcr sich oder Dritte (Mitreisende) eine Buchung vornimmt, gilt als<br \/>Auftraggeber und \u00fcbernimmt analog im Sinne des \u00a7 7 Abs 2 PRG, sofern nicht eine andere<br \/>Vereinbarung getroffen wird, die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Reiseveranstalter<br \/>(z.B. Entrichtung des Entgelts; nur der Auftraggeber ist berechtigt den R\u00fccktritt vom Vertrag<br \/>zu erkl\u00e4ren etc.) (vgl 1.2.).<\/p><p>4.5. Der Reisende ist verpflichtet, s\u00e4mtliche durch den Reiseveranstalter \u00fcbermittelten<br \/>Vertragsdokumente (z.B. Pauschalreisevertrag, Buchungsbest\u00e4tigung, Gutscheine,<br \/>Vouchers) auf sachliche Richtigkeit zu seinen Angaben\/Daten und auf allf\u00e4llige<br \/>Abweichungen (Schreibfehler; z.B. Namen, Geburtsdatum) sowie Unvollst\u00e4ndigkeiten zu<br \/>\u00fcberpr\u00fcfen und im Fall von Unrichtigkeiten\/Abweichungen\/Unvollst\u00e4ndigkeiten diese dem<br \/>Reiseveranstalter unverz\u00fcglich zur Berichtigung \u2013 wobei die Schriftform aus Beweisgr\u00fcnden<br \/>empfohlen wird &#8211; mitzuteilen. Einen allenfalls dadurch entstehenden Mehraufwand, wenn<br \/>dieser Mehraufwand auf falschen oder unrichtigen Angaben des Reisenden beruht, hat der<br \/>Reisende zu tragen, wobei die Geb\u00fchr mindestens \u20ac 50,- pro Person betr\u00e4gt.<\/p><p>4.6. Der Reiseveranstalter tr\u00e4gt im Fall der Unm\u00f6glichkeit der vertraglich vereinbarten<br \/>R\u00fcckbef\u00f6rderung des Reisenden aufgrund unvermeidbarer und au\u00dfergew\u00f6hnlicher<br \/>Umst\u00e4nde die Kosten f\u00fcr die notwendige Unterbringung f\u00fcr h\u00f6chstens drei N\u00e4chte. Dies gilt<br \/>nicht f\u00fcr Reisende mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t (gem\u00e4\u00df Artikel 2 Buchstabe a der<br \/>Verordnung (EG) Nr. 1107\/2006 \u00fcber die Rechte von behinderten Flugreisenden und<br \/>Flugreisenden mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t) und deren Mitreisende, f\u00fcr schwangere<br \/>Reisende, f\u00fcr unbegleitete minderj\u00e4hrige Reisende und f\u00fcr Reisende, die besondere<br \/>medizinische Betreuung ben\u00f6tigen, sofern die genannten Personen ihre besonderen<br \/>Bed\u00fcrfnisse, die bei Buchung noch nicht bestanden haben oder ihnen noch nicht bekannt<br \/>sein mussten, dem Reiseveranstalter 48 Stunden vor Reisebeginn mitteilen (vgl 4.3.).F\u00fcr<br \/>den Fall, dass die Reisenden im Falle eines aufgrund von unvermeidbaren und<br \/>au\u00dfergew\u00f6hnlichen Umst\u00e4nden im Sinne des \u00a7 2 (13) PRG bedingten Abbruchs der Reise<br \/>durch Tip Top Tours nicht mit Tip Top Tours zur\u00fcckbef\u00f6rdert werden wollen, sondern im<br \/>Urlaubsland verbleiben m\u00f6chten, so verbleiben die Reisenden auf eigenes Risiko. Tip Top<br \/>Tours trifft in diesem Fall keine Haftung.<\/p><p>4.7. Der Reisende hat gem\u00e4\u00df \u00a7 11 Abs 2 PRG jede von ihm wahrgenommene<br \/>Vertragswidrigkeit der vereinbarten Reiseleistungen unverz\u00fcglich und vollst\u00e4ndig, inklusive<br \/>konkreter Bezeichnung der Vertragswidrigkeit\/des Mangels, zu melden, damit der<br \/>Reiseveranstalter in die Lage versetzt werden kann, die Vertragswidrigkeit \u2013 sofern dies je<br \/>nach Einzelfall m\u00f6glich oder tunlich ist \u2013 unter Ber\u00fccksichtigung der jeweiligen Umst\u00e4nde<br \/>(z.B. Zeitverschiebung, Unm\u00f6glichkeit der Kontaktaufnahme bei Expeditionsreise, Vorliegen<br \/>einer Alternative bzw. einer Austausch-\/Verbesserungsm\u00f6glichkeit etc.) und des allenfalls<br \/>damit einhergehenden Aufwandes (z.B. Ersatzzimmer s\u00e4ubern, Ersatzhotel ausfindig<br \/>machen etc.), vor Ort zu beheben. Der Reisende hat den behaupteten Mangel vor Ort dem<br \/>begleitenden Guide bekanntzugeben, sollte ein solcher nicht vorhanden sein, der \u00f6rtlichen<br \/>bzw. vor Ort befindlichen Reiseagentur. Erreicht der Reisende beide nicht oder sind diese<br \/>nicht vorhanden, da eine solche nicht Gegenstand der geschuldeten Leistung gewesen ist,<br \/>so hat der Reisende den Mangel \u00fcber die Mailadresse office@tiptop.tours bekannt zu<br \/>geben. Bucht der Reisende \u00fcber einen Reisevermittler und tritt eine Vertragswidrigkeit<br \/>w\u00e4hrend der Gesch\u00e4ftszeiten des Reisevermittlers auf, hat der Reisende die<br \/>Vertragswidrigkeit diesem zu melden. Es wird dem Reisenden empfohlen, sich dabei<br \/>insbesondere aus Beweisgr\u00fcnden der Schriftform zu bedienen. Au\u00dferhalb der \u00fcblichen<br \/>Gesch\u00e4ftszeiten hat der Reisende Vertragswidrigkeiten dem Vertreter des<br \/>Reiseveranstalters vor Ort, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden und\/oder nicht<br \/>vertraglich geschuldet ist, direkt dem Reiseveranstalter unter der im Pauschalreisevertrag<br \/>mitgeteilten Notfallnummer zu melden. Im Falle des Unterlassens der Meldung einer<br \/>Vertragswidrigkeit hat dies, wenn Abhilfe vor Ort m\u00f6glich und eine Meldung auch zumutbar<br \/>gewesen w\u00e4re, Auswirkungen auf allf\u00e4llige gew\u00e4hrleistungsrechtliche Anspr\u00fcche des<br \/>Reisenden. Das Unterlassen der Meldung kann gem\u00e4\u00df \u00a7 12 Abs 2 PRG hinsichtlich<br \/>schadenersatzrechtlicher Anspr\u00fcche auch als Mitverschulden (\u00a7 1304 ABGB) angerechnet<br \/>werden. Eine Meldung einer Vertragswidrigkeit bewirkt noch keine Leistungszusage des<br \/>Reiseveranstalters.<\/p><p>4.8. Der Reisende ist verpflichtet, den im Rahmen des getroffenen Pauschalreisevertrages<br \/>vereinbarten Reisepreis gem\u00e4\u00df den Zahlungsbestimmungen fristgerecht und vollst\u00e4ndig zu<br \/>bezahlen. Im Fall der nicht fristgerechten oder nicht vollst\u00e4ndigen Anzahlung oder<br \/>Restzahlung beh\u00e4lt sich der Reiseveranstalter nach Mahnung unter Setzung einer Nachfrist<br \/>vor, den R\u00fccktritt vom Vertrag zu erkl\u00e4ren und unabh\u00e4ngig von der anfallenden<br \/>Entsch\u00e4digungspauschale einen allenfalls dar\u00fcber hinausgehenden Schadensersatz<br \/>anzusprechen.<\/p><p>4.9. Der Reisende hat im Fall der Geltendmachung und des Erhalts von Zahlungen aus<br \/>Schadensersatz- oder Preisminderungsanspr\u00fcchen im Sinne des \u00a7 12 Abs 5 PRG (z.B.<br \/>Ausgleichszahlung gem\u00e4\u00df Art 7 FluggastrechteVO) oder im Falle des Erhalts sonstiger<br \/>Auszahlungen und Leistungen von Leistungstr\u00e4gern oder von Dritten, die auf<br \/>Schadenersatz- oder Preisminderungsanspr\u00fcche des Reisenden gegen den<br \/>Reiseveranstalter anzurechnen sind (z.B. Auszahlungen des Hotels), den Reisevermittler<br \/>oder Reiseveranstalter von diesem Umstand vollst\u00e4ndig und wahrheitsgem\u00e4\u00df in Kenntnis zu<br \/>setzen.<\/p><p>4.10.Den Reisenden trifft bei Auftreten von Vertragswidrigkeiten grunds\u00e4tzlich eine<br \/>Schadensminderungspflicht (\u00a7 1304 ABGB).<\/p><p>5. Versicherung<\/p><p>5.1. Grunds\u00e4tzlich ist bei Urlaubsreisen zu beachten, dass keine wertvollen Gegenst\u00e4nde,<br \/>wichtige Dokumente etc. mitgenommen werden sollten. Bei wichtigen Dokumenten wird die<br \/>Anfertigung und Verwendung von Kopien \u2013 soweit deren Gebrauch erlaubt ist &#8211; empfohlen.<br \/>Der Diebstahl von Wertgegenst\u00e4nden kann nicht ausgeschlossen werden und ist vom<br \/>Reisenden grunds\u00e4tzlich selbst, als Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos, zu<br \/>tragen.<\/p><p>5.2. Es wird empfohlen, eine Versicherung (Reiser\u00fccktrittsversicherung,<br \/>Reiseabbruchversicherung, Reisegep\u00e4ckversicherung, Reisehaftpflichtversicherung,<br \/>Auslandsreisekrankenversicherung, Versp\u00e4tungsschutz, Personenschutz etc.), welche<br \/>ausreichende Deckung ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der<br \/>Pauschalreise gew\u00e4hrleistet, abzuschlie\u00dfen. N\u00e4here Informationen unter office@tiptop.tours<br \/>oder tiptop.tours<\/p><p>6. Umbuchung<\/p><p>6.1. Bei Tip Top Tours OG ist eine Umbuchung bis zum 31. Tag vor Reiseantritt m\u00f6glich.<br \/>Sp\u00e4tere Buchungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur im Zuge einer Stornierung der bestehenden<br \/>Buchung und einer Neubuchung vorgenommen werden. Bei Umbuchung einer von Tip Top<br \/>Tours OG veranstalteten Reise auf eine andere bereits von Tip Top Tours OG ver\u00f6ffentlichte<br \/>Eigenreise oder einen anderen Termin der gleichen Reise (Preistoleranz bis 10% des<br \/>urspr\u00fcnglichen Reisepreises) verrechnet Tip Top Tours OG eine einmalige<br \/>Bearbeitungsgeb\u00fchr von mindestens \u20ac 50,\u2013 pro Person. Fallen bei der Umbuchung<br \/>zus\u00e4tzliche Kosten bei Leistungstr\u00e4gern (z.B. bei Fluggesellschaften f\u00fcr nicht erstattbare<br \/>Flugtickets, bei Kartenvermittlern f\u00fcr nicht erstattbare Eintrittskarten oder bei anderen<br \/>Leistungstr\u00e4gern f\u00fcr nicht kostenfrei stornierbare Leistungen) an, werden dem Kunden die<br \/>effektiv anfallenden Kosten zus\u00e4tzlich zur Umbuchungsgeb\u00fchr in Rechnung gestellt.<\/p><p>6.2 Bei Umbuchungen von Tip Top Tours vermittelten Reisen gelten die<br \/>Umbuchungsbedingungen des vermittelten Leistungstr\u00e4gers. Zus\u00e4tzlich erhebt der<br \/>Reiseveranstalter eine Bearbeitungsgeb\u00fchr von \u20ac 50,\u2013 pro Buchung.<\/p><p>7. Buchung\/Vertragsabschluss\/Anzahlung<\/p><p>7.1. Der Pauschalreisevertrag kommt zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter<br \/>zustande, wenn \u00dcbereinstimmung \u00fcber die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis,<br \/>Leistung und Termin) besteht und der Reisende das Angebot des Reiseveranstalters<br \/>annimmt. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten f\u00fcr den Reiseveranstalter und f\u00fcr den<br \/>Reisenden.<\/p><p>7.2. Der Reisende hat \u2013 sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird \u2013 sofort nach<br \/>Zusendung des Pauschalreisevertrages, fr\u00fchestens jedoch 11 Monate vor dem Ende der<br \/>Pauschalreise, eine Anzahlung von 20% des Reisepreises auf das im Pauschalreisevertrag<br \/>genannte Konto (oder auf das vom Reisevermittler bekanntgegebene Konto) zu \u00fcberweisen. Der Restbetrag ist bis 20 Tage vor Abreise zu begleichen.<\/p><p>7.3. Erfolgt ein Vertragsschluss innerhalb von 20 Tagen vor Abreise, ist der gesamte<br \/>Reisepreis bei Zugang des Pauschalreisevertrages auf das dort genannte Konto (oder auf<br \/>das vom Reisevermittler bekanntgegebene Konto) sofort zu \u00fcberweisen.<\/p><p>7.4. Kommt der Reisende seinen Zahlungsverpflichtungen gem\u00e4\u00df 7.2. oder 7.3. nicht nach,<br \/>beh\u00e4lt sich der Reiseveranstalter nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den R\u00fccktritt vom<br \/>Vertrag zu erkl\u00e4ren und Schadenersatz entsprechend den Entsch\u00e4digungspauschalen zu<br \/>verlangen.<\/p><p>8. Pauschalreisevertrag<\/p><p>8.1. Der Reisende erh\u00e4lt bei Abschluss eines Pauschalreisevertrages oder unverz\u00fcglich<br \/>danach eine Ausfertigung des Vertragsdokuments oder eine Best\u00e4tigung des Vertrags auf<br \/>einem dauerhaften Datentr\u00e4ger (z.B. Papier, E-Mail). Wird der Pauschalreisevertrag in<br \/>gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsparteien geschlossen, hat der Reisende Anspruch<br \/>auf eine Papierfassung. Bei au\u00dferhalb von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen geschlossenen Vertr\u00e4gen im<br \/>Sinne des \u00a7 3 Z 1 FAGG stimmt der Reisende zu, die Ausfertigung oder Best\u00e4tigung des<br \/>Pauschalreisevertrages alternativ auch auf einem anderen dauerhaften Datentr\u00e4ger (z.B.<br \/>E-Mail) zur Verf\u00fcgung gestellt zu bekommen.<\/p><p>8.2. Dem Reisenden werden an der zuletzt von ihm bekanntgegebenen<br \/>Zustell-\/Kontaktadresse (z.B. E-Mail) rechtzeitig vor Beginn der Pauschalreise, sofern nichts<br \/>anderes vereinbart wurde, die Buchungsbelege, Gutscheine, Bef\u00f6rderungsausweise und<br \/>Eintrittskarten, Informationen zu den geplanten voraussichtlichen Abreisezeiten und<br \/>gegebenenfalls zu planm\u00e4\u00dfigen Zwischenstationen, Anschlussverbindungen und<br \/>Ankunftszeiten zur Verf\u00fcgung gestellt. Sollten die soeben genannten Dokumente\/Unterlagen<br \/>Unrichtigkeiten\/Abweichungen\/Unvollst\u00e4ndigkeiten im Sinne von 4.5. aufweisen, hat der<br \/>Reisende den Reisevermittler oder Reiseveranstalter zu kontaktieren (vgl 4.5.).<\/p><p>9. Ersatzperson<\/p><p>9.1. Der Reisende hat gem\u00e4\u00df \u00a7 7 PRG das Recht, den Pauschalreisevertrag auf eine<br \/>andere Person, die s\u00e4mtliche Vertragsbedingungen erf\u00fcllt und auch f\u00fcr die Pauschalreise<br \/>geeignet ist (Kriterien k\u00f6nnen z.B. das Geschlecht, das (Nicht)vorliegen einer<br \/>Schwangerschaft, der Gesundheitszustand, erforderliche Impfungen\/ausreichender<br \/>Impfschutz, besondere Kenntnisse und F\u00e4higkeiten, Visa, g\u00fcltige Einreisedokumente, das<br \/>Nichtbestehen eines Einreiseverbotes etc. sein) zu \u00fcbertragen. Erf\u00fcllt die andere Person<br \/>nicht alle Vertragsbedingungen oder ist sie nicht f\u00fcr die Pauschalreise geeignet, kann der<br \/>Reiseveranstalter der \u00dcbertragung des Vertrages widersprechen.<br \/>Der Reiseveranstalter ist innerhalb einer angemessenen Frist von 5 Tagen, sp\u00e4testens<br \/>jedoch sieben Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger (z.B. Papier,<br \/>E-Mail) \u00fcber die \u00dcbertragung des Vertrages in Kenntnis zu setzen. F\u00fcr die \u00dcbertragung des<br \/>Pauschalreisevertrages ist eine Mindestmanipulationsgeb\u00fchr von \u20ac 50,- zu entrichten, sofern<br \/>nicht dar\u00fcber hinaus Mehrkosten entstehen. Der Reisende, der den Pauschalreisevertrag<br \/>\u00fcbertr\u00e4gt, und die Person, die in den Vertrag eintritt, haften dem Reiseveranstalter als<br \/>Gesamtschuldner f\u00fcr den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises und die<br \/>Mindestmanipulationsgeb\u00fchr, sowie f\u00fcr allenfalls dar\u00fcber hinaus entstehende Mehrkosten.<\/p><p>9.2. Viele Fluggesellschaften oder andere Bef\u00f6rderer oder Dienstleister behandeln<br \/>\u00c4nderungen des Reisedatums oder des Namens des Reisenden als Stornierungen und<br \/>berechnen diese entsprechend. Entstehen dabei Mehrkosten, werden diese dem Reisenden<br \/>in Rechnung gestellt (analog \u00a7 7 Abs 2 PRG).<\/p><p>10. Preis\u00e4nderungen vor Reisebeginn<\/p><p>10.1. Der Reiseveranstalter beh\u00e4lt sich im Pauschalreisevertrag das Recht vor, nach<br \/>Abschluss des Pauschalreisevertrages bis sp\u00e4testens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise<br \/>Preis\u00e4nderungen vorzunehmen. Der Reiseveranstalter wird den Reisenden an der von ihm<br \/>zuletzt bekanntgegebenen Adresse klar, verst\u00e4ndlich und deutlich auf einem dauerhaften<br \/>Datentr\u00e4ger (z.B. Papier, E-Mail) sp\u00e4testens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise \u00fcber die<br \/>Preiserh\u00f6hung (inklusive Berechnung) unter Angabe der Gr\u00fcnde in Kenntnis setzen.<\/p><p>10.2. Bei \u00c4nderung folgender Kosten nach Vertragsschluss sind Preis\u00e4nderungen zul\u00e4ssig:<br \/>1) Kosten f\u00fcr die Personenbef\u00f6rderung infolge der Kosten f\u00fcr Treibstoff oder andere<br \/>Energiequellen;<br \/>2) H\u00f6he der Steuern und Abgaben, die f\u00fcr die vertraglich vereinbarten<br \/>Reiseleistungen zu entrichten sind, wie z.B. Aufenthaltsgeb\u00fchren, Landegeb\u00fchren,<br \/>Ein- oder Ausschiffungsgeb\u00fchren in H\u00e4fen, entsprechende Geb\u00fchren auf Flugh\u00e4fen<br \/>sowie Geb\u00fchren f\u00fcr Dienstleistungen in H\u00e4fen oder Flugh\u00e4fen;<br \/>3) die f\u00fcr die Pauschalreise geltenden Wechselkurse. Preis\u00e4nderungen k\u00f6nnen<br \/>Preiserh\u00f6hungen oder Preissenkungen zur Folge haben. Bez\u00fcglich 1) entspricht jede<br \/>\u00c4nderung des Reisepreises dem vom Leistungstr\u00e4ger f\u00fcr Bus, Bahn oder Flug<br \/>zus\u00e4tzlich berechneten Betrag bzw. XX % des Reisepreises pro Dollar der<br \/>Preissteigerung eines Barrels Treibstoff (NY-MEX Index), bez\u00fcglich 2) entspricht jede<br \/>\u00c4nderung des Reisepreises dem vollen Betrag der Geb\u00fchren, bez\u00fcglich 3) entspricht<br \/>jede \u00c4nderung des Reisepreises der Ver\u00e4nderung der Wechselkurse. Im Fall von<br \/>Preissenkungen wird dem Reisenden der Betrag der Preissenkung erstattet. Von<br \/>diesem Betrag kann der Reiseveranstalter aber tats\u00e4chliche Verwaltungsausgaben<br \/>abziehen. Auf Verlangen des Reisenden belegt der Reiseveranstalter diese<br \/>Verwaltungsausgaben.<\/p><p>10.3. Bei einer Erh\u00f6hung von mehr als 8 % des Reisepreises (iSd \u00a7 8 PRG) kommt 11.4. zur<br \/>Anwendung. Der Reisende hat die Wahl, die Erh\u00f6hung als Vertrags\u00e4nderung anzunehmen,<br \/>der Teilnahme an einer Ersatzreise \u2013 sofern diese angeboten wird &#8211; zuzustimmen oder vom<br \/>Vertrag zur\u00fcckzutreten, ohne zur Zahlung einer Entsch\u00e4digungspauschale verpflichtet zu<br \/>sein. Bereits geleistete Versicherungspr\u00e4mien k\u00f6nnen dem Reisenden nicht zur\u00fcckerstattet<br \/>werden.<\/p><p>11. \u00c4nderungen der Leistung vor Reisebeginn<\/p><p>11.1. Der Reiseveranstalter darf vor Reisebeginn unerhebliche Leistungs\u00e4nderungen<br \/>vornehmen, sofern er sich dieses Recht im Vertrag vorbehalten hat. Der Reiseveranstalter<br \/>bzw. der Reisevermittler, wenn die Pauschalreise \u00fcber einen solchen gebucht wurde,<br \/>informiert den Reisenden klar, verst\u00e4ndlich und deutlich auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger<br \/>(z.B. Papier, Email) an der von ihm zuletzt bekanntgegebenen Adresse \u00fcber die<br \/>\u00c4nderungen.<\/p><p>11.2. Unerhebliche \u00c4nderung sind \u2013 wobei dies jeweils im Einzelfall zu pr\u00fcfen ist &#8211;<br \/>geringf\u00fcgige, sachlich gerechtfertigte \u00c4nderungen, die den Charakter und\/oder die Dauer<br \/>und\/oder den Leistungsinhalt und\/oder die Qualit\u00e4t der gebuchten Pauschalreise nicht<br \/>wesentlich ver\u00e4ndern.<\/p><p>11.3. Bei erheblichen \u00c4nderungen kann es sich um eine erhebliche Verringerung der<br \/>Qualit\u00e4t oder des Wertes von Reiseleistungen, zu denen der Reiseveranstalter gezwungen<br \/>ist, handeln, wenn die \u00c4nderungen wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen betreffen<br \/>und\/oder Einfluss auf die Pauschalreise und\/oder Reiseabwicklung entfalten. Ob eine<br \/>\u00c4nderung bzw. Verringerung der Qualit\u00e4t oder des Werts von Reiseleistungen erheblich ist,<br \/>muss im Einzelfall unter R\u00fccksichtnahme auf die Art, die Dauer, den Zweck und Preis der<br \/>Pauschalreise sowie unter R\u00fccksichtnahme auf die Intensit\u00e4t und Dauer sowie<br \/>Urs\u00e4chlichkeit der \u00c4nderung und allenfalls auf die Vorwerfbarkeit der Umst\u00e4nde, die zur<br \/>\u00c4nderung gef\u00fchrt haben, beurteilt werden.<\/p><p>11.4. Ist der Reiseveranstalter gem\u00e4\u00df \u00a7 9 Abs 2 PRG zu erheblichen \u00c4nderungen im oben<br \/>angef\u00fchrten Sinn jener wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, die den Charakter<br \/>und Zweck der Pauschalreise ausmachen (vgl \u00a7 4 Abs 1 Z 1 PRG), gezwungen oder kann er<br \/>Vorgaben des Reisenden, die vom Reiseveranstalter ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt wurden nicht<br \/>erf\u00fcllen oder erh\u00f6ht er den Gesamtpreis der Pauschalreise entsprechend den<br \/>Bestimmungen des \u00a7 8 PRG, um mehr als 8 %, kann der Reisende<br \/>&#8211; innerhalb einer vom Reiseveranstalter festgelegten angemessenen Frist, den<br \/>vorgeschlagenen \u00c4nderungen zustimmen, oder<br \/>&#8211; der Teilnahme an einer Ersatzreise zustimmen, sofern diese vom Reiseveranstalter<br \/>angeboten wird, oder<br \/>&#8211; vom Vertrag ohne Zahlung einer Entsch\u00e4digung zur\u00fccktreten. Der<br \/>Reiseveranstalter wird daher den Reisenden in den eben angef\u00fchrten F\u00e4llen \u00fcber<br \/>folgende Punkte an der von ihm zuletzt bekanntgegebenen Adresse klar,<br \/>verst\u00e4ndlich und deutlich auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger (z.B. Papier, Email)<br \/>informieren:<br \/>&#8211; die \u00c4nderungen der Reiseleistungen sowie gegebenenfalls deren Auswirkungen auf<br \/>den Preis der Pauschalreise<br \/>&#8211; die angemessene Frist, innerhalb derer der Reisende den Reiseveranstalter \u00fcber<br \/>seine Entscheidung in Kenntnis zu setzen hat, sowie die Rechtswirkung der<br \/>Nichtabgabe einer Erkl\u00e4rung innerhalb der angemessenen Frist,<br \/>&#8211; gegebenenfalls die als Ersatz angebotene Pauschalreise und deren Preis.<br \/>Dem Reisenden wird empfohlen, sich bei seiner Erkl\u00e4rung der Schriftform zu bedienen. Gibt<br \/>der Reisende innerhalb der Frist keine Erkl\u00e4rung ab, so gilt dies als Zustimmung zu den<br \/>\u00c4nderungen.<\/p><p>12. Reiseroute\/\u00c4nderungen<\/p><p>12.1. Aufgrund von beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit) Umwelt- und<br \/>Wettereinfl\u00fcssen (z.B. Regen, Wind, Lawinen, Muren etc.), Naturkatastrophen (z.B.<br \/>Erdbeben, \u00dcberflutungen, Hurrikans etc.), Grenzsperren, staatlichen Anordnungen, Staus,<br \/>Flugzeiten\u00e4nderungen, Terroranschl\u00e4gen, Stromausf\u00e4llen, kurzfristig ge\u00e4nderten<br \/>\u00d6ffnungszeiten usw. kann von der beworbenen bzw. vertraglich vereinbarten Route<br \/>abgewichen werden, Stationen der Rundreise verschoben oder vorgezogen werden,<br \/>geplante Besichtigungen ausgelassen oder ge\u00e4ndert werden. In diesen F\u00e4llen bem\u00fcht sich<br \/>der Reiseveranstalter gleichwertige Alternativen anzubieten bzw. allenfalls entfallene Teile<br \/>an anderer Stelle nachzuholen.<\/p><p>12.2. Tip Top Tours OG Guides sind \u2013 in der Regel \u2013 staatlich zertifizierte Wanderf\u00fchrer oder<br \/>nach den jeweiligen Destinationen vergleichbar \u00e4hnlich qualifizierte Personen. Den<br \/>Anordnungen der Guides ist unbedingt Folge zu leisten. Die Einteilung der Guides ist nicht<br \/>verbindlich \u2013 \u00c4nderungen werden vorbehalten \u2013 und kann sich jederzeit aus wichtigem<br \/>Grund (ohne Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit z.B. Verf\u00fcgbarkeit, Erkrankung, Teilnehmerzahl,<br \/>Familienplanung etc.) \u00e4ndern. Ein Anspruch des Reisenden auf einen bestimmten Guide<br \/>besteht nicht, es sei denn, mit dem Reisenden ist ausdr\u00fccklich etwas anderes schriftlich<br \/>vereinbart.<\/p><p>12.3. Der Reisende erkl\u00e4rt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder<br \/>-beschr\u00e4nkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu<br \/>beachten und im Falle von auftretenden, typischen Krankheitssymptomen den Guide, die<br \/>Agentur oder Tip Top Tours unverz\u00fcglich zu verst\u00e4ndigen \u2013 dies kann pers\u00f6nlich oder per<br \/>E-Mail (office@tiptop.tours) erfolgen.<\/p><p>13. Gew\u00e4hrleistung<\/p><p>13.1. Die Vertragsparteien sind sich einig und ist dies Gesch\u00e4ftsgrundlage, dass die<br \/>vereinbarten Reiseleistungen durch die Leistungstr\u00e4ger und Tip Top Tours OG stets unter<br \/>Einhaltung und nach Ma\u00dfgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt vor Ort, sowie regional<br \/>geltenden beh\u00f6rdlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.<\/p><p>13.2. Liegt eine Vertragswidrigkeit vor, weil eine vereinbarte Reiseleistung nicht oder<br \/>mangelhaft (=vertragswidrig) erbracht wurde, behebt der Reiseveranstalter die<br \/>Vertragswidrigkeit, sofern der Reisende oder seine Mitreisenden (z.B. Familienmitglieder)<br \/>diese nicht selbst herbeif\u00fchrt und\/oder seine Mitwirkungspflichten nicht verletzt und\/oder die<br \/>Behebung nicht durch den Reisenden vereitelt wird und\/oder die Behebung nicht unm\u00f6glich<br \/>oder mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten verbunden w\u00e4re. Der Reisende hat dem<br \/>Reiseveranstalter eine angemessene Frist f\u00fcr die Behebung der Vertragswidrigkeit zu<br \/>setzen, wobei die Angemessenheit der Frist jeweils im Einzelfall, ausgehend von<br \/>Art\/Zweck\/Dauer der Pauschalreise, der angezeigten Vertragswidrigkeit, dem Zeitpunkt der<br \/>Meldung (z.B. sp\u00e4tabends etc.), sowie den erforderlichen Zeitressourcen, die f\u00fcr<br \/>Ersatzbeschaffung z.B. eines Objektes (Umzug etc.) sowie die Art der Reise z.B.:<br \/>Wandertour, Bergtour, \u00d6rtlichkeit und Gel\u00e4nde etc. notwendig sind, zu beurteilen ist. Eine<br \/>Fristsetzung hat gegen\u00fcber dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort, oder, wenn ein<br \/>solcher nicht vorhanden und\/oder nicht vertraglich geschuldet ist, gegen\u00fcber dem<br \/>Reiseveranstalter unter der im Pauschalreisevertrag mitgeteilten zu erfolgen.<\/p><p>13.3. Unterl\u00e4sst es der Reisende seiner Mitteilungspflicht gem\u00e4\u00df Punkt 4.7. oder seinen<br \/>Mitwirkungspflichten nachzukommen (z.B. sich ein vom Reiseveranstalter angebotenes<br \/>Ersatzzimmer anzusehen oder seine Koffer f\u00fcr einen Zimmerwechsel zu packen;<br \/>Wartezeiten beim Ein- und Auschecken etc.) oder setzt er dem Reiseveranstalter eine<br \/>unangemessen kurze Frist zur Behebung der Vertragswidrigkeit oder unterst\u00fctzt er den<br \/>Reiseveranstalter im Rahmen des zumutbaren bei der Behebung der Vertragswidrigkeit<br \/>nicht oder verweigert er rechtsgrundlos, die vom Reiseveranstalter zur Behebung der<br \/>Vertragswidrigkeit angebotenen Ersatzleistungen, hat der Reisende die nachteiligen<br \/>Rechtsfolgen (vgl Punkt 4.7.) zu tragen. Zu ber\u00fccksichtigen ist, dass eine mangelhafte<br \/>Ausr\u00fcstung grunds\u00e4tzlich in die Sph\u00e4re des Reisenden f\u00e4llt. Ebenso ist darauf zu verweisen,<br \/>dass f\u00fcr eine allf\u00e4llige Behebung die destinationsbedingten, regionalen Eigenheiten z.B. ein<br \/>anderes Zeitgef\u00fchl etc., zu ber\u00fccksichtigen sind.<\/p><p>13.4. Behebt der Reiseveranstalter innerhalb der angemessenen Frist die Vertragswidrigkeit<br \/>nicht, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und vom Reiseveranstalter den Ersatz der<br \/>daf\u00fcr erforderlichen Ausgaben verlangen (vgl \u00a7 11 Abs 4 PRG). Es gilt der Grundsatz der<br \/>Schadenminderungspflicht, dh. der entstandene Schaden (z.B. Kosten f\u00fcr Ersatzvornahme)<br \/>ist m\u00f6glichst gering zu halten, wobei von Dauer, Wert und Zweck der Reise auszugehen ist.<br \/>Dar\u00fcber hinaus ist von einer objektiven Betrachtungsweise der Vertragswidrigkeit<br \/>auszugehen.<\/p><p>13.5. Kann ein erheblicher Teil der vereinbarten Reiseleistungen nicht vertragsgem\u00e4\u00df<br \/>erbracht werden, so bietet der Reiseveranstalter dem Reisenden ohne Mehrkosten, sofern<br \/>dies aufgrund der Umst\u00e4nde und Verh\u00e4ltnisse (vor Ort) m\u00f6glich ist (Unm\u00f6glichkeit z.B. wenn<br \/>nur ein Hotel in der gebuchten Kategorie vorhanden ist), angemessene andere<br \/>Vorkehrungen (Ersatzleistung) zur Fortsetzung der Pauschalreise an, die, soferne m\u00f6glich,<br \/>den vertraglich vereinbarten Leistungen qualitativ gleichwertig oder h\u00f6herwertig sind;<br \/>Gleiches gilt auch dann, wenn der Reisende nicht vertragsgem\u00e4\u00df an den Ort der Abreise<br \/>zur\u00fcckbef\u00f6rdert wird. Haben die vom Reiseveranstalter angebotenen anderen Vorkehrungen<br \/>unter Umst\u00e4nden eine gegen\u00fcber den vertraglich vereinbarten Leistungen geringere Qualit\u00e4t<br \/>der Pauschalreise zur Folge (z.B. Halbpension an Stelle von All-inclusive), so gew\u00e4hrt der<br \/>Reiseveranstalter dem Reisenden eine angemessene Preisminderung. Der Reisende kann<br \/>die vorgeschlagenen anderen Vorkehrungen nur dann ablehnen, wenn diese nicht mit den<br \/>im Pauschalreisevertrag vereinbarten Leistungen vergleichbar sind oder die gew\u00e4hrte<br \/>Preisminderung nicht angemessen ist. Im Fall der Ablehnung hat der Reisende darzulegen,<br \/>dass die vom Reiseveranstalter angebotenen anderen Vorkehrungen gegen\u00fcber den<br \/>vertraglich vereinbarten Leistungen nicht gleichwertig\/vergleichbar sind und\/oder die<br \/>angebotene Preisminderung nicht ausreichend ist.<\/p><p>13.6. Hat die Vertragswidrigkeit erhebliche Auswirkungen im Sinne von Punkt 11.3. auf die<br \/>Durchf\u00fchrung der Pauschalreise und behebt der Reiseveranstalter die Vertragswidrigkeit<br \/>innerhalb einer vom Reisenden gesetzten, die Umst\u00e4nde und Vertragswidrigkeiten<br \/>ber\u00fccksichtigenden angemessenen Frist (vgl 13.1.) nicht, so kann der Reisende, sofern ihm<br \/>die Fortsetzung der Pauschalreise ausgehend von der Ma\u00dffigur eines durchschnittlichen<br \/>Reisenden nicht zumutbar ist, ohne Zahlung einer Entsch\u00e4digung vom Pauschalreisevertrag<br \/>zur\u00fccktreten und gegebenenfalls gew\u00e4hrleistungs- und schadenersatzrechtliche Anspr\u00fcche<br \/>gem\u00e4\u00df \u00a7 12 PRG erheben. Tritt der Reisende vom Pauschalreisevertrag zur\u00fcck sollte er<br \/>sich bewusst sein, dass damit ein gewisses Risiko verbunden ist, da sowohl die<br \/>Erheblichkeit der Auswirkungen von Vertragswidrigkeiten als auch die Zumutbarkeit der<br \/>Fortsetzung der Reise im subjektiven Einzelfall (von einem Richter) zu beurteilen sind und<br \/>das Ergebnis dieser Beurteilung von der Wahrnehmung des Reisenden abweichen kann.<br \/>K\u00f6nnen keine anderen Vorkehrungen nach Punkt 13.4. angeboten werden oder lehnt der<br \/>Reisende die angebotenen anderen Vorkehrungen nach Punkt 13.4. ab, stehen dem<br \/>Reisenden bei vorliegender Vertragswidrigkeit gew\u00e4hrleistungs- und<br \/>schadenersatzrechtliche Anspr\u00fcche gem\u00e4\u00df \u00a7 12 PRG auch ohne Beendigung des<br \/>Pauschalreisevertrags zu. Im Fall der Ablehnung hat der Reisende darzulegen, dass die<br \/>vom Reiseveranstalter angebotenen anderen Vorkehrungen gegen\u00fcber den vertraglich<br \/>vereinbarten Leistungen nicht gleichwertig\/vergleichbar sind und\/oder die angebotene<br \/>Preisminderung nicht ausreichend ist. Ist die Bef\u00f6rderung von Personen Bestandteil der<br \/>Pauschalreise, so sorgt der Reiseveranstalter in den in diesem Absatz genannten F\u00e4llen<br \/>au\u00dferdem f\u00fcr die unverz\u00fcgliche R\u00fcckbef\u00f6rderung des Reisenden mit einem gleichwertigen<br \/>Bef\u00f6rderungsdienst ohne Mehrkosten f\u00fcr den Reisenden.<\/p><p>13.7. K\u00f6nnen Leistungen aufgrund unvermeidbarer und au\u00dfergew\u00f6hnlicher Umst\u00e4nde nicht<br \/>erbracht werden und tritt der Reiseveranstalter dennoch nicht von der Pauschalreise zur\u00fcck<br \/>(vgl 17.1.), sondern bietet Ersatzleistungen an, sind die dadurch allenfalls entstehenden<br \/>Mehrkosten vom Reisenden zu tragen.<\/p><p>13.8. F\u00fcr den Fall, dass unvermeidbare und au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde vorliegen und der<br \/>Reisende das Angebot von Tip Top Tours OG infolge Abbruchs der Reise auf R\u00fcckforderung<br \/>nicht annimmt, tr\u00e4gt die dadurch entstehenden Mehrkosten der Reisende. Tip Top Tours OG<br \/>\u00fcbernimmt in einem solchen Fall nicht mehr die Kosten der R\u00fcckbef\u00f6rderung bzw. f\u00e4llt das<br \/>Verbleiben in die Risikosph\u00e4re des Reisenden.<\/p><p>14. R\u00fccktritt des Reisenden ohne Entrichtung einer Entsch\u00e4digungspauschale<\/p><p>14.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise \u2013 ohne Entrichtung einer<br \/>Entsch\u00e4digungspauschale \u2013 in folgenden F\u00e4llen vom Pauschalreisevertrag zur\u00fccktreten:<br \/>14.1.1. Wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer N\u00e4he, wobei dies im<br \/>Einzelfall unter Ber\u00fccksichtigung des Vertragsinhalts und der Ausstrahlung des relevanten<br \/>Umstands, welcher die Gefahr mit sich bringt, zu beurteilen ist, unvermeidbare und<br \/>au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde auftreten, die die Durchf\u00fchrung der Pauschalreise oder die<br \/>Bef\u00f6rderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich im Sinne des 11.3.<br \/>beeintr\u00e4chtigen. Tritt der Reisende in diesen F\u00e4llen vom Vertrag zur\u00fcck, hat er Anspruch auf<br \/>die volle Erstattung aller f\u00fcr die Pauschalreise get\u00e4tigten Zahlungen, nicht aber auf eine<br \/>zus\u00e4tzliche Entsch\u00e4digung (vgl \u00a7 10 Abs 2 PRG).<br \/>14.1.2. In den F\u00e4llen des Punktes 11.4.<br \/>14.1.3. Ab dem 30. Tag vor Reiseantritt gelten die unter 15 genannten<br \/>Entsch\u00e4digungspauschalen.<br \/>14.1.4. Der R\u00fccktritt ist gegen\u00fcber dem Reiseveranstalter \u2013 wobei aus Gr\u00fcnden der<br \/>Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird &#8211; zu erkl\u00e4ren.<\/p><p>15. R\u00fccktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entsch\u00e4digungspauschale<\/p><p>15.1. Der Reisende ist jederzeit berechtigt, gegen Entrichtung einer<br \/>Entsch\u00e4digungspauschale (Stornogeb\u00fchr), vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Der R\u00fccktritt ist<br \/>gegen\u00fcber dem Reiseveranstalter \u2013 wobei aus Gr\u00fcnden der Beweisbarkeit Schriftform<br \/>empfohlen wird &#8211; zu erkl\u00e4ren. Wenn die Pauschalreise \u00fcber einen Reisevermittler gebucht<br \/>wurde, kann der R\u00fccktritt auch gegen\u00fcber diesem erkl\u00e4rt werden. Dem Reisenden wird<br \/>empfohlen, den R\u00fccktritt auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger (z.B. Papier, Email) zu erkl\u00e4ren.<\/p><p>15.2. Die Entsch\u00e4digungspauschale steht in einem prozentuellen Verh\u00e4ltnis zum Reisepreis<br \/>und richtet sich bez\u00fcglich der H\u00f6he nach dem Zeitpunkt der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung sowie nach<br \/>den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung<br \/>der Reiseleistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Entsch\u00e4digungspauschale kann<br \/>diese vom Gericht gem\u00e4\u00dfigt werden.<\/p><p>15.3. Je nach Pauschalreiseart ergeben sich pro Person folgende<br \/>Entsch\u00e4digungspauschalen:<br \/>bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25%<br \/>ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40%<br \/>ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50%<br \/>ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60%<br \/>ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80%<br \/>ab dem 03. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise<br \/>90%<br \/>Bitte beachten Sie dar\u00fcber hinaus, dass f\u00fcr einzelne Angebote\/Leistungen abweichende<br \/>Stornobedingungen gelten. Diese werden bereits im Rahmen der Angebotsstellung und<br \/>Reisebest\u00e4tigung gesondert gekennzeichnet. Bei vermittelten Reisen gelten die<br \/>Gesch\u00e4ftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters bzw. des jeweiligen<br \/>Leistungstr\u00e4gers.<\/p><p>16. No-show<\/p><p>16.1. No-show liegt vor, wenn der Reisende der Abreise fernbleibt, weil es ihm am<br \/>Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm zurechenbaren Handlung<br \/>oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls vers\u00e4umt. Ist weiters klargestellt, dass der<br \/>Reisende die verbleibenden Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will,<br \/>hat er folgende Entsch\u00e4digungspauschale zu entrichten: 90% des Reisepreises.<\/p><p>17. R\u00fccktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise<\/p><p>17.1. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag<br \/>zur\u00fccktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer und au\u00dfergew\u00f6hnlicher Umst\u00e4nde an der<br \/>Erf\u00fcllung des Vertrags gehindert ist und seine R\u00fccktrittserkl\u00e4rung dem Reisenden an der<br \/>zuletzt von ihm genannten Zustell-\/Kontaktadresse unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens vor Beginn der<br \/>Pauschalreise zugeht (vgl \u00a7 10 Abs 3 lit b PRG).<\/p><p>17.2. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag<br \/>zur\u00fccktreten, wenn sich f\u00fcr die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag<br \/>angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung des<br \/>Reiseveranstalters dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-\/<br \/>Kontaktadresse innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, sp\u00e4testens jedoch:<br \/>a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen,<br \/>b) sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs<br \/>Tagen,<br \/>c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage<br \/>dauern, zugeht (vgl \u00a7 10 Abs 3 lit a PRG).<\/p><p>17.3. Tritt der Reiseveranstalter gem\u00e4\u00df 17.1. oder 17.2. vom Pauschalreisevertrag zur\u00fcck,<br \/>erstattet er dem Reisenden den Reisepreis, er hat jedoch keine zus\u00e4tzliche Entsch\u00e4digung<br \/>zu leisten.<\/p><p>18. R\u00fccktritt des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise<\/p><p>18.1.Der Reiseveranstalter wird von der Vertragserf\u00fcllung ohne Verpflichtung zur<br \/>R\u00fcckerstattung des Reisepreises befreit, wenn der Reisende die Durchf\u00fchrung der<br \/>Pauschalreise durch grob ungeb\u00fchrliches Verhalten (wie z.B. Alkohol, Drogen,<br \/>Nichteinhalten eines Rauchverbotes, Missachten bestimmter Bekleidungsvorschriften z.B.<br \/>beim Besuch religi\u00f6ser St\u00e4tten oder bei der Einnahme von Mahlzeiten, strafbares Verhalten,<br \/>st\u00f6rendes Verhalten gegen\u00fcber Mitreisenden, Nichteinhalten der Vorgaben des Reiseleiters<br \/>wie z.B. regelm\u00e4\u00dfiges Zusp\u00e4tkommen etc.), ungeachtet einer Abmahnung st\u00f6rt, sodass der<br \/>Reiseablauf oder Mitreisende gest\u00f6rt und in einem Ausma\u00df behindert werden, dass<br \/>geeignet ist, die Urlaubserholung Dritter oder Mitreisender zu beintr\u00e4chtigen oder den<br \/>Reisezweck zu vereiteln. In einem solchen Fall ist der Reisende dem Reiseveranstalter<br \/>gegen\u00fcber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.<\/p><p>18.2. Treten w\u00e4hrend der Reise au\u00dfergew\u00f6hnliche und unvermeidbare Umst\u00e4nde auf, so<br \/>kann Tip Top Tours OG die Reise abbrechen bzw. die Reiseroute \u00e4ndern. Weigert sich der<br \/>Reisende im Falle des Abbruchs der Reise mit dem Reiseveranstalter zur\u00fcckzureisen, so<br \/>verbleibt der Reisende auf eigenes Risiko sowie eigene Kosten.<\/p><p>19. Allgemeines Lebensrisiko des Reisenden<\/p><p>19.1. Eine Pauschalreise bringt in der Regel eine Ver\u00e4nderung der gewohnten Umgebung<br \/>mit sich. Eine damit einhergehende Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos des<br \/>Reisenden wie beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit), Stress, \u00dcbelkeit (z.B.<br \/>aufgrund klimatischer Ver\u00e4nderungen), M\u00fcdigkeit (z.B. aufgrund eines feucht-schw\u00fclen<br \/>Klimas), Verdauungsprobleme (z.B. aufgrund ungewohnter Gew\u00fcrze, Speisen etc.) und\/oder<br \/>eine Verwirklichung eines allenfalls mit der Reise verbundenen Risikos wie beispielsweise<br \/>(ohne Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit) Ohrenschmerzen bei Tauchreisen, H\u00f6henkrankheit bei<br \/>Reisen in gro\u00dfe H\u00f6he, Seekrankheit bei Kreuzfahrten und vieles mehr, fallen in die Sph\u00e4re<br \/>des Reisenden und sind dem Reiseveranstalter nicht zuzurechnen.<\/p><p>19.2. Alle Reisen und Kurse werden von Tip Top Tours OG gewissenhaft vorbereitet. Tip Top<br \/>Tours OG kann aber keine Garantie f\u00fcr Gipfel oder subjektiv vorgestellte Reiseerfolge<br \/>geben. Vielen der von Tip Top Tours OG angebotenen Reisen und Kurse haftet ein Hauch<br \/>von Abenteuer, Risiko und Ungewissheit an. Dies macht nicht zuletzt ihren besonderen Reiz<br \/>aus. Daran sollten die Reisenden aber vor der Buchung denken und mit diesem<br \/>Bewusstsein teilnehmen. Tip Top Tours OG ist sicher, dass die Reisenden dann die<br \/>gebuchte Reise in bester Erinnerung behalten. Bei s\u00e4mtlichen Kursen, F\u00fchrungen,<br \/>Trekkings, Touren und Expeditionen ist zu beachten, dass gerade im Bergsport ein erh\u00f6htes<br \/>Unfall- und Verletzungsrisiko besteht (Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz,<br \/>H\u00f6henkrankheit, K\u00e4ltesch\u00e4den etc.), das auch durch umsichtige und f\u00fcrsorgliche Betreuung<br \/>der von Tip Top Tours OG eingesetzten Guides nicht vollkommen reduziert und<br \/>ausgeschlossen werden kann. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in<br \/>abgelegenen Regionen, aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr<br \/>eingeschr\u00e4nktem Umfang Rettungs- und\/oder medizinische Behandlungsm\u00f6glichkeiten<br \/>gegeben sein k\u00f6nnen, sodass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenf\u00e4lle<br \/>schwerwiegende Folgen haben k\u00f6nnen. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches<br \/>Ma\u00df an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene<br \/>Tourenvorbereitung, aber auch ein erh\u00f6htes Ma\u00df an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es<br \/>wird dem Reisenden deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z. B. durch Studium der<br \/>einschl\u00e4gigen alpinen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken<br \/>auseinanderzusetzen, die mit dem von ihm gebuchten Programm verbunden sein k\u00f6nnen.<br \/>Bei s\u00e4mtlichen Reisen au\u00dferhalb des Alpengebietes erfolgt die Teilnahme im Hinblick auf<br \/>den bergsteigerischen Teil der Reiseveranstaltung auf der Basis als selbstst\u00e4ndiger<br \/>Bergsteiger. Je nach Tourenziel (z. B. bei Expeditionen und Trekkingtouren) kann dabei die<br \/>eigentliche Bergbesteigung entsprechend der jeweiligen Reiseausschreibung nicht<br \/>Bestandteil der vertraglich vereinbarten Reiseleistung sein. Die au\u00dferalpinen Reisen von Tip<br \/>Top Tours OG f\u00fchren h\u00e4ufig in abgelegene und wenig erschlossene, zum Teil<br \/>ausgesprochen wilde Regionen mit entsprechend reduzierter Infrastruktur und gelegentlich<br \/>auch schwierigen Wetterbedingungen. Auch in diesen Gebieten m\u00fcssen aber lokale<br \/>Transportmittel wie z.B. Flugzeuge, Busse, F\u00e4hren und\/oder sonstige Fahrzeuge benutzt<br \/>werden, die im Einzelfall nicht europ\u00e4ischen Sicherheitsma\u00dfst\u00e4ben entsprechen, f\u00fcr die es<br \/>aber keine Alternativen gibt. Dadurch k\u00f6nnen sich teilweise erhebliche Transportrisiken<br \/>ergeben, auf die Tip Top Tours OG keinen Einfluss hat. Auch insoweit muss deshalb der<br \/>Reisende eine entsprechende Risikobereitschaft mitbringen. Sollten Reisende Fragen zum<br \/>Gefahren- und Risikopotenzial einer Reise haben, bitten wir sie, sich vor Abschluss des<br \/>Reisevertrages mit Tip Top Tours OG in Verbindung zu setzen.<\/p><p>19.3. Nimmt der Reisende Leistungen, die ihm ordnungsgem\u00e4\u00df angeboten wurden, aus den<br \/>oben genannten Gr\u00fcnden nicht in Anspruch oder erkl\u00e4rt er aus einem solchen Grund den<br \/>Vertragsr\u00fccktritt, ist er nicht berechtigt, gew\u00e4hrleistungsrechtliche Anspr\u00fcche oder<br \/>R\u00fcckforderungen von nicht in Anspruch genommenen Teilen von Reiseleistungen geltend zu<br \/>machen.<\/p><p>20. Haftung<\/p><p>20.1. Verletzen der Reiseveranstalter oder ihm zurechenbare Leistungstr\u00e4ger schuldhaft die<br \/>dem Reiseveranstalter aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis mit dem Reisenden obliegenden<br \/>Pflichten, so ist dieser dem Reisenden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens<br \/>verpflichtet.<\/p><p>20.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht f\u00fcr Personen-, Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den des<br \/>Reisenden die im Zusammenhang mit gebuchten Leistungen entstehen, sofern sie<br \/>20.2.1. eine Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos des Reisenden oder<br \/>eines allenfalls mit der Pauschalreise verbundenen allgemeinen Risikos, welches in<br \/>die Sph\u00e4re des Reisenden f\u00e4llt, darstellen (vgl 19.)<br \/>20.2.2. dem Verschulden des Reisenden zuzurechnen sind;<br \/>20.2.3. einem Dritten zuzurechnen sind, der an der Erbringung der vom<br \/>Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen nicht beteiligt ist, und die<br \/>Vertragswidrigkeit weder vorhersehbar noch vermeidbar war; oder<br \/>20.2.4. auf unvermeidbare und au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p><p>20.3. F\u00fcr Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den des Reisenden, die auf unvorhersehbare und \/oder<br \/>unvermeidbare Umst\u00e4nde, mit denen Tip Top Tours nicht rechnen musste, zur\u00fcckzuf\u00fchren<br \/>sind, haftet der Reisende, sofern den Veranstalter kein Verschulden trifft.<\/p><p>20.4. Bei Reisen mit besonderen Risken (z.B. Expeditionscharakter) haftet der<br \/>Reiseveranstalter nicht f\u00fcr die Folgen, die sich im Zuge der Verwirklichung der Risken<br \/>ergeben, wenn dies au\u00dferhalb seines Pflichtenbereiches geschieht. Unber\u00fchrt bleibt die<br \/>Verpflichtung des Reiseveranstalters, die Pauschalreise sorgf\u00e4ltig vorzubereiten und die mit<br \/>der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen und Unternehmen<br \/>sorgf\u00e4ltig auszuw\u00e4hlen.<\/p><p>20.5. Der Reisende hat Gesetzen und Vorschriften, Anweisungen und Anordnungen des<br \/>Personals vor Ort, sowie Geboten und Verboten (z.B. Badeverbot, Tauchverbot etc.) Folge<br \/>zu leisten. Bei Nichtbefolgen durch den Reisenden haftet der Reiseveranstalter nicht f\u00fcr<br \/>allenfalls daraus entstehende Personen- und Sachsch\u00e4den des Reisenden oder Personen-<br \/>und Sachsch\u00e4den Dritter.<\/p><p>20.6. Der Reiseveranstalter haftet nicht f\u00fcr die Erbringung einer Leistung, welche nicht von<br \/>ihm zugesagt worden ist bzw. welche vom Reisenden nach Reiseantritt selbst vor Ort bei<br \/>Dritten bzw. dem Reiseveranstalter nicht zurechenbaren Leistungstr\u00e4gern zus\u00e4tzlich<br \/>gebucht worden ist.<\/p><p>20.7. Dem Reisenden wird empfohlen, keine Gegenst\u00e4nde besonderen Werts mitzunehmen.<br \/>Weiters wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenst\u00e4nde ordnungsgem\u00e4\u00df zu verwahren<br \/>bzw. zu versichern (vgl 5.1.).<\/p><p>20.8. Soweit das Montrealer \u00dcbereinkommen \u00fcber die Bef\u00f6rderung im internationalen<br \/>Luftverkehr 2001, das Athener Protokoll 2002 zum Athener \u00dcbereinkommen \u00fcber die<br \/>Bef\u00f6rderung auf See 1974 oder das \u00dcbereinkommen \u00fcber den internationalen<br \/>Eisenbahnverkehr 1980 idF 1999 den Umfang des Schadenersatzes oder die Bedingungen,<br \/>unter denen ein Erbringer einer vom Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistung<br \/>Schadenersatz zu leisten hat, einschr\u00e4nken, gelten diese Einschr\u00e4nkungen auch f\u00fcr den<br \/>Reiseveranstalter (vgl \u00a7 12 Abs 4 PRG).<\/p><p>21. Geltendmachung von Anspr\u00fcchen<\/p><p>21.1. Um die Geltendmachung und Verifizierung von behaupteten Anspr\u00fcchen zu<br \/>erleichtern, wird dem Reisenden empfohlen, sich \u00fcber die Nichterbringung oder mangelhafte<br \/>Erbringung von Leistungen schriftliche Best\u00e4tigungen geben zu lassen bzw. Belege,<br \/>Beweise, Zeugenaussagen zu sichern.<\/p><p>21.2. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche k\u00f6nnen innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden.<br \/>Schadenersatzanspr\u00fcche verj\u00e4hren nach 3 Jahren.<\/p><p>21.3. Es empfiehlt sich, im Interesse des Reisenden, Anspr\u00fcche unverz\u00fcglich nach<br \/>R\u00fcckkehr von der Pauschalreise vollst\u00e4ndig und konkret bezeichnet direkt beim<br \/>Reiseveranstalter oder im Wege des Reisevermittlers geltend zu machen, da mit<br \/>zunehmender Verz\u00f6gerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.<\/p><p>22. Zustellung &#8211; elektronischer Schriftverkehr<\/p><p>22.1. Als Zustell-\/ Kontaktadresse des Reisenden gilt die dem Reiseveranstalter zuletzt<br \/>bekannt gegebene Adresse (z.B. E-Mail-Adresse). \u00c4nderungen sind vom Reisenden<br \/>unverz\u00fcglich bekanntzugeben. Es wird dem Reisenden empfohlen, sich dabei der<br \/>Schriftform zu bedienen.<\/p><p>23. Auskunftserteilung an Dritte<\/p><p>23.1. Ausk\u00fcnfte \u00fcber die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von<br \/>Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden F\u00e4llen nicht erteilt, es sei denn,<br \/>der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdr\u00fccklich gew\u00fcnscht und der Berechtigte wird<br \/>bei Buchung bekannt gegeben. Die durch die \u00dcbermittlung dringender Nachrichten<br \/>entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Reisenden. Es wird daher den Reisenden<br \/>empfohlen, ihren Angeh\u00f6rigen die genaue Urlaubsanschrift bekanntzugeben.<\/p><p style=\"text-align: center;\">24. Allgemeines<br \/>Sollte eine der obenstehenden Bestimmungen ung\u00fcltig sein, so wird hierdurch die G\u00fcltigkeit<br \/>der restlichen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Die ung\u00fcltige Bestimmung wird durch eine<br \/>solche g\u00fcltige oder wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ung\u00fcltigen<br \/>Bestimmung am weitesten entspricht.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGBs f\u00fcr unseren Onlineshop AGBs f\u00fcr Tip Top Tours als Reiseveranstalter AGBs f\u00fcr unseren Onlineshop \u00a0 Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Firma Tip Top Tours OG \u00a71 Geltung gegen\u00fcber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftbedingungen gelten f\u00fcr alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucherin ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung g\u00fcltigen Fassung. 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